Aktuelles
Trotz umfangreicher Renovierungsarbeiten am Vereinshaus, welche von einigen Mitgliedern des Vorstandes und mit Hilfe weniger Mitgliedern, in den letzten 2 Wochen durchgeführt wurde, ist pünktlich zu Ostern das Wasser angestellt. Ganz besonderen Dank an Mathias Hellmann, der 1Woche seines Urlaubs geopfert hat, um die Wasserversorgung zu gewährleisten und sich voller Energie um das Vereinshaus gekümmert hat. Es braucht mehr Menschen im Verein wie Mathias! Leider gibt es die nicht.
Aktuell gibt es eine kluge Entscheidung zum Pumpenhaus. Dank Achim ist der Kompostgarten mit einem Radelader geschoben, der Erdwall zum Parkplatz vorbereitet, die Zufahrt zur Häckselgutbox vorbereitet. Bei diesen Arbeiten kam ein Fundament zu Tage, welches wir nutzen werden, um darauf das neue Pumpenhaus zu errichten.
Bedeutet das alte Pumpenhaus steht zur Verfügung. Braucht jemand Ziegelsteine? Dann nehmt den großen Hammer und holt sie euch.
Der Vorstand erinnert daran, dass die Kompostboxen nicht für den privaten Abfall der Mitglieder bestimmt sind, sondern nur für die Abfälle aus den Gemeinschaftsflächen.
Damit auch jeder versteht wo etwas hingehört sind die Boxen mit Jahreszahlen versehen. Leider müssen wir einen Teil der Zeit des ersten Arbeitseinsatzes damit verschwenden, dass Unwissen oder die Bequemlichkeit einiger Mitglieder, eines richtigen Kompostkreislaufes, zu korrigieren .
Unsere Vereinshaustür kann sich wieder sehen lassen!
Einige Stunden Arbeit eines Mitgliedes und die Türe sieht nicht nur wieder “Schick” aus, sondern entspricht über die 3 Fachverrieglung, auch den Forderungen der Versicherung.
Die Umsetzung des Vorhabens wäre ohne die großzügige Unterstützung und Spenden durch die Firma Glasbau Kühn aus Lützschena http://www.glasbau-kuehn.de/ und der Tischlerei Frenzel aus Leipzig https://www.tischlerei-frenzel.de/ , nicht möglich gewesen. Vielen Dank dafür!
Der Vorstand bedankt sich bei den Mitgliedern die am Sonntag (17.3.) ihre Freizeit für den Verein zur Verfügung gestellt haben und den ganzen Tag die alte Tapete abgeweicht haben.
Somit kann ab Montag mit Hilfe eines Mitgliedes sowie der üblichen “Fleißigen” aus dem Vorstand die Renovierung des Vereinshauses beginnen.
Ein Kabelbaum ist gewachsen….
Versprochen und erfüllt…. So geht Gemeinschaft!
Gestern und heute sind die Baggerarbeiten für die defekten Stromleitungen durchgeführt worden und nächstes Wochenende wird die Leitung durch unseren Elektriker Enrico Staffetuis angeschlossen.
Bei allem Positiven gibt es auch eine bittere Pille.
Wie so oft in letzter Zeit, ist festzustellen dass die Gemeinschaft nur auf wenigen Schultern liegt, nicht nur aus den Reihen des Vorstandes, auch auf Seiten der Mitglieder. Als Schriftführer möchte ich ganz besonders Jana und Mathias Hellmann danken, ohne deren Einsatz das alles so nicht möglich gewesen wäre! Weiterhin den Mitgliedern die sich für die Gemeinschaft 2 Tage ans Bein gebunden haben, obwohl sie vom Stromausfall überhaupt nicht betroffen waren.
Auszug aus der Baumschutzsatzung – Satzung zum Schutz und zur Pflege des Baumbestandes der Stadt Leipzig
§ 3 Geschützte Bäume
(1) Unter dem Begriff “Geschützte Bäume” im Sinne dieser Satzung sind zu verstehen:
a) alle Bäume der Laub- und Nadelbaumarten, einschließlich Esskastanie, Walnuss,
Zierkirsche u. a., mit einem Stammdurchmesser von mehr als 10 cm oder einem
Stammumfang von über 30 cm, gemessen in 1,3 m Höhe über dem Erdboden;
b) alle Obstbäume mit einem Stammdurchmesser von mehr als 30 cm oder einem
Stammumfang von über 100 cm, gemessen in 1,3 m Höhe über dem Erdboden;
c) Großsträucher mit mehr als 4,0 m Höhe sowie alle Hecken über 1,0 m Höhe;
d) alle Rank- und Klettergehölze höher als 3,0 m.
§ 4 Verbotene Handlungen
(1) Im Geltungsbereich dieser Satzung ist es verboten, geschützte Bäume sowie Teile von
ihnen ohne Genehmigung
a) zu entfernen, insbesondere zu fällen, abzuschneiden, abzubrennen oder zu entwurzeln,
b) zu zerstören oder Maßnahmen vorzunehmen, die zum Absterben von Bäumen führen,
c) zu verändern, insbesondere an Bäumen Eingriffe vorzunehmen, die das charakterische Aussehen nachhaltig verändern oder das weitere Wachstum dauerhaft behindern,
d) zu beschädigen oder in ihrem Weiterbestand zu beeinträchtigen, insbesondere den Wurzelbereich (Bodenfläche unter der Krone von Bäumen zuzüglich 1,5 m nach allen Seiten gemessen), den Stamm oder die Krone zu stören durch
- Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen
- das Ablagern und Abstellen von Baumaterial, Arbeitsgeräten oder Baufahrzeugen,
- das Befestigen oder Verdichten der Bodenfläche,
- das Lagern oder Ausschütten von Salzen, Ölen, Säuren, Laugen und ähnlichen Stoffen, insbesondere von chemischen Auftaumitteln,
- die Anwendung von Unkrautbekämpfungsmitteln (Herbiziden),
- das Austretenlassen von schädlichen Gasen und anderen schädlichen Stoffen,
- das Anlegen offener Feuer,
- das Anbringen von Befestigungselementen, Verankerungen oder anderen Gegenständen oder
- das Befestigen von Schildern, Annoncen, Fahnen, Werbetafeln u. ä.
Genehmigungen für Eingriffe in durch die Baumschutzsatzung geschützte Gehölze im Zusammenhang mit genehmigungsfreien Bauvorhaben oder mit dem Ziel der Herstellung der Verkehrssicherheit bzw. aus sonstigen Gründen (dies betrifft unter anderem insbesondere die Fällung geschützter Gehölze, den starken Rückschnitt oder Veränderungen im Wurzelbereich) sind wie bisher beim
Amt für Stadtgrün und Gewässer
Technisches Rathaus
Prager Straße 118-136 (Haus A)
04317 Leipzig
schriftlich mit folgenden Angaben zu beantragen:
- Grundstück (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flurstücksnummer),
- Antragsteller und Eigentümer (Name, Anschrift, Telefonnummer – Vollmacht, sofern Antragsteller als Bevollmächtigter handelt),
- Baumart, Stammumfang und Art des Eingriffes
- Begründung des Eingriffes
- Lageplan mit dem(n) gekennzeichneten Baumstandort(en)
- bei Baumaßnahmen Eintragung und Auflistung aller geschützten Gehölze im Wirkbereich des Vorhabens und Überlagerung des Baumbestandsplanes mit der Darstellung des Vorhabens
In diesen Fällen gilt gemäß § 19 (3) SächsNatSchG neu eine sechswöchige Fiktionsfrist. Wird der Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen beschieden, gilt die Genehmigung als erteilt. Die Bearbeitungsfrist beginnt erst nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Da der Verein als Pächter des Gesamtgrundstückes fungiert und durch den Vorstand vertreten wird, ist bei Zuwiderhandlung der Vorstand in Haftung.
Sollte der Vorstand verbotene Handlung nach $ 4 ohne vorliegende Genehmigung feststellen wird dieses zur Anzeige gebracht.
Diese Regelung erstreckt sich auch auf die angrenzenden Flächen am Vereinsgelände
Lützschena 12.03.2024