Mitgliederversammlung



Die Mitgliederversammlung am 7.11.2021 muss wegen der neuen Coronaverodnung vom Land Sachsen ausfallen.

Am 2.11.2021 erhielten wir einen Anruf der Stadt Leipzig das aktuell Versammlungen / Veranstaltungen im Vereinen der 2 G – Regel unterliegen.

Schärfere 2G-Regeln: Sachsen reagiert auf steigende Corona-Zahlen

LVZ vom 2.11.2021

Das würde bedeuten das eventuell Mitglieder von der Versammlung ausgeschlossen werden müssten!

Dazu sagt das Vereinsrecht folgendes:

Jedes Vereinsmitglied hat erst einmal das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Auch Ehren- oder Fördermitgliedern kann man den Zutritt nicht verwehren.
Beschlußfähigkeit ist somit nur hergestellt wenn alle Stimmberechtigen an der Mitgliederversammlung teilnehmen können.

Wenn der Vorstand sich nicht an die Verordnung des Landes Sachsen hält, haftet im Fall einer Erkrankung der Vorstand. Daher sehen wir uns gezwungen der Mitgliederversammlung auf unbstimmte Zeit zu vertagen.

Wir werden euch über den neuen Termin der Versammlung informieren.
Vielen Dank für euer Verständnis

Herzlich Jana Hellmann (1. Vorsitzende)