Der Vorstand infomiert…

Wichtige Information des Vorstandes
Aus gegebenen Anlass , wird vom Vorstand festgelegt :

Ab sofort ist es untersagt Tausalz oder ähnliche Mittel als Unkrautvernichter auf die Wege des Vereins zu streuen. Es sind mehrere Fälle aufgetreten, woran sich Tiere mit diesen Mitteln vergiften.
Vereinsmitglieder, die sich dennoch nicht an diese Weisung halten, werden nicht nur vom Vorstand zur Rechenschaft gezogen. Es können auch Zivilrechtliche Forderungen auf diese Vereinsmitglieder zukommen.

Folgende Gesetzesverordnung gilt in Sachsen: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/227849


Liebe Mitglieder, bitte achtet auf die Einhaltung der Ruhezeiten!

Vom 01. April bis 31. Oktober ist an Werktagen während der Mittagsruhe in der Zeit von 13
bis 15 Uhr jeglicher ruhestörender Lärm untersagt.
An Sonn- und Feiertagen sind ganztägig lärm- und geruchsbelästigende Arbeiten zu
unterlassen.