Erhebung der Laubengröße durch die Stadt Leipzig

Erhebung der Laubengröße durch die Stadt Leipzig

Liebe Mitglieder,
die Stadt Leipzig ist Bodeneigentümerin des Flurstücks 177/33 der Gemarkung Lützschena in Leipzig, welches von unseren Pächtern zu kleingärtnerischen Zwecken genutzt wird.
Im Zuge der Grundsteuerreform ist die Stadt Leipzig verpflichtet, die Gartenlauben und Baulichkeiten größer als 30 m² in den jeweiligen Kleingartenanlagen zu ermitteln und dem Finanzamt mitzuteilen. Maßgeblich sind hier die Verhältnisse am 1. Januar 2022.

Der Vorstand möchte diese Gelegenheit nutzen um die Pachtunterlagen zu aktualisieren und bittet jedes Mitglied bis zum 10.6.2023 die Größe der Laube mit Überdachung, auch wenn sie unter 30 m² ist, in das Erfassungsblatt einzutragen und dem Vorstand zu übergeben.
Denkt bitte daran die Lauben und Überdachungen genau zu messen. Ich falle einer Überprüfung durch die Stadt Leipzig würden nicht korrekte Angaben als Steuerbetrug gewertet werden.

Den Erfassungsbogen könnt ihr >>hier runterladen.
Mitglieder die uns die Mailberechtigung erteilt haben schauen bitte ab dem 15.5.2023 in ihrem Postfach nach.
Der Vorstand wird die Erfassungsbögen verteilen und an den Gartenzaun hängen.

Der Vorstand


Termine für 2023