Verbot der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln

Sofortiges Verbot der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln in unserer Anlage die keine Zulassung für den deutschen Markt haben.

Wer kennt es nicht… Der Gartenweg blüht, schönste Gräser wachsen am Zaun, samende Wildkräuter überall. Manche nennen es Unkraut – kurz: Das Zeug muß weg. Am einfachsten wäre es nun, mit der Chemie-Keule die ungewollten Pflanzen zu vernichten. Aber Vorsicht: Das kann sehr teuer werden!

Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz: So hoch sind die Bußgelder

Der Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz kann theoretisch mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Die tatsächliche Bußgeldhöhe, die im Rahmen des Ordnungswidrigkeitengesetzes festgelegt wird, ist stark vom Einzelfall abhängig. Dabei spielt

  • das Maß der Umweltgefährdung,
  • die Umstände, die zu dem Verstoß geführt haben,
  • die Stellungnahme des Beschuldigten beim Anhörungsverfahren,
  • ob es sich um einen ersten oder wiederholten Verstoß handelt etc. für die Festsetzung der Bußgeldhöhe eine Rolle.

Verbot von Unkrautvernichtern aus Polen oder CZ- oder die keine Zulassung für den deutschen Markt haben.

In nicht zugelassenen Produkten steckt Wirkstoff Dimethoat. Diese Chemie steht im Verdacht, krebserregend zu sein oder der Wirkstoff Chlorpyrifos, dass die Gehirnentwicklung von ungeborenen Kindern negativ beeinflußt.

Liebe Mitglieder, stellt euch doch einfach mal die Frage wie „Gesund“ euer Gemüse noch ist, wenn ihr es mit nachweißlich giftigen Stoffen behandelt, ganz zu schweigen das ihr auch eure Gartennachbarn damit belastet.

Der Vorstand 14.08.2023